Erstberatung
Die Erstberatung ist ein Beratungsangebot, um dem rechtsuchenden Mandanten eine erste Orientierung bezüglich der Sach- und Rechtslage des konkreten Einzelfalles zu geben.
Die gesetzlichen Kosten für ein erstes Beratungsgespräch betragen für Verbraucher maximal 190,00 € zzgl. MwSt.
Sollten Sie ein Mandat für das außergerichtliche Tätigwerden erteilen, wird die Beratungsgebühr auf die nachfolgenden Gebühren angerechnet.