Erstberatung 

Die Erstberatung ist ein Beratungsangebot, um dem rechtsuchenden Mandanten eine erste Orientierung bezüglich der Sach- und Rechtslage des konkreten Einzelfalles zu geben.


Die gesetzlichen Kosten für ein erstes Beratungsgespräch betragen für Verbraucher maximal 190,00 € zzgl. MwSt.  


Sollten Sie ein Mandat für das außergerichtliche Tätigwerden erteilen, wird die Beratungsgebühr auf die nachfolgenden Gebühren angerechnet. 

Rechtsschutzversicherung / Kostendeckung

Die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung wird in der Regel durch die Kanzlei gestellt. 


Erteilt Ihre Rechtsschutzversicherung eine vollständige Kostendeckungszusage für die angezeigte Angelegenheit, werden die Kosten direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung verrechnet. 


Anders verhält es sich, wenn Sie mit Ihrer Versicherung eine Selbstbeteiligung (idR. zwischen 150 und 250 Euro) vereinbart haben, dann müssen Sie bis zu diesem Betrag die entstehenden Kosten selbst tragen.


Kostenberatung

MELAW steht für Transparenz! Gerne klärt Sie Frau Rechtsanwältin Moll umfänglich über die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit auf. 


Die Höhe der Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung hängen stets von der individuellen Angelegenheit ab. MELAW bietet nicht nur juristisch eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre individuelle Angelegenheit, sondern auch im Hinblick auf die anwaltliche Vergütung. 


Welches Vergütungsmodell in Ihrem Fall ausgewählt wird, hängt maßgeblich vom Umfang und der Schwierigkeit der rechtlichen Prüfung und Bearbeitung ab. 


Suchen Sie einen Anwalt bzw. eine Anwältin in Köln-Rodenkirchen (Kölner Süden) oder in Bedburg (Rhein-Erft-Kreis), kontaktieren Sie uns gerne per Telefon unter  0221 93 55 21 89 oder per Mail: kanzlei@melaw-cologne.de