Lohnanspruch

Lohnanspruch

Wenn die Zahlung des Einkommens ausbleibt und laufende Kosten etwa aus dem Mietverhältnis oder Kreditzahlungen zu tilgen sind, bedeutet das für die meisten Arbeitnehmer Stress und schürt finanzielle Ängste. Warum hat der Arbeitgeber nicht gezahlt? Wann zahlt er? Hier ist ein schnelles Handeln geboten. Wir halten es für sinnvoll, den Arbeitgeber zunächst schriftlich aufzufordern. Gerichtlich kann der Lohnanspruch beim zuständigen Arbeitsgericht geltend gemacht werden. 


Bestandteile des Einkommens

Lohn, Gehalt und Verdienst bezeichnen das Arbeitsentgelt und das monetäre Einkommen eines Arbeitnehmers. Im Arbeits- und Tarifvertrag wird immer der Bruttobetrag angegeben. Das Arbeitsentgelt ist grundsätzlich frei verhandelbar, sofern dieser über dem gesetzliche Mindestlohn liegt. Die Verdienste unterliegen der Einkommensteuer- sowie der Sozialversicherungspflicht. Die Auszahlung erfolgt netto; das heißt, dass Sozialabgaben und Steuern direkt vom Verdienst abgezogen werden. Zusätzlich können Sonderzahlungen etwa Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld vereinbart werden. Darüber hinaus können auch  nicht-monetäre Sonderleistungen, wie Dienstwagen, Tankgutscheine, Smartphone auf Firmenkosten, Fortbildungen oder Rabatte für Mitarbeitende angeboten werden. 


Fälligkeit des Lohnanspruchs

Ein Lohnanspruch besteht ab dem ersten Arbeitstag, sogar, wenn vom ersten Arbeitstag an ein Beschäftigungsverbot wegen einer Schwangerschaft besteht. Der Arbeitnehmer ist vorleistungspflichtig. Gemäß § 614 BGB ist die Vergütung nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich können von § 614 BGB abweichende Regelungen zur Fälligkeit der Vergütung getroffen werden. Häufig wird die Zahlung der Vergütung erst am 10. oder 15. Kalendertag des Folgenmonats vereinbart.


Vorsicht Ausschlussfristen

Viele Verträge enthalten sogenannte zweistufige Ausschlussfristen. Danach muss innerhalb einer bestimmten Frist der Anspruch beim Arbeitgeber geltend gemacht werden. Zahlt der Arbeitgeber nicht, muss als zweite Stufe innerhalb einer weiteren Frist Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Hält sich der Arbeitnehmer nicht an diese Fristen, kann es sein, dass er seine Ansprüche nicht mehr erfolgreich geltend machen kann. 


Gerne helfen wir Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Lohnansprüche. 

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