Mobbing

Mobbing

Sie sind Psychoterror, ständiger Schikane, der Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen, sozialer Isolation ausgesetzt? Ihr Arbeitgeber überträgt Ihnen nur  sinnlose Arbeitsaufgaben oder äußert ständig unberechtigte Kritik an Ihrer Arbeit? Mobbing kann sich unterschiedlich äußern. Im Kern geht es immer darum, jemanden über einen längeren Zeitraum mit Worten und Taten herabzusetzen. Mobbing hat bei den Betroffenen häufig gesundheitliche Konsequenzen. Betroffenen sind häufig von Nervosität und Angespanntheit geplagt. Selbstzweifel und Angstzustände können zu schwerwiegenden psychischen Belastungsstörungen führen. 


Mobbing kann sowohl durch den Vorgesetzten als auch durch Kollegen erfolgen. Werden Sie von Ihrem Vorgesetzten gemobbt, spricht man vom sogenannten „Bossing“. Der Vorgesetzte nutzt seinen Einfluss, um gezielt gegen Sie zu intrigieren bzw. Sie vor Ihren Kollegen in Misskredit zu bringen.

Das Mobbing des Vorgesetzten durch Kollegen wird auch “Staffing” genannt. Die Angestellten drangsalieren ihren Vorgesetzten und erschweren die konstruktive und sachliche Zusammenarbeit, indem notwendige Informationen nicht weitergegeben oder Unwahrheiten erzählen. 


Wenn Sie von Mobbing betroffen sind, sollten Sie sich einer Vertrauensperson anvertrauen. Es hilft hier aktiv auf die Leute zu zugehen, die einem den Arbeitsalltag erschweren. Zunächst kann es hilfreich sein, das persönliche Gespräch zu suchen. Hilft das nicht, sollte der Vorgesetzte, sofern er nicht selbst beteiligt ist, in die Gespräche eingebunden werden.  

Als letzte Option, wenn Sie es nicht mehr aushalten, bleibt Ihnen noch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Ob eine fristlose Kündigung möglich ist, muss immer einzelfallabhängig bewertet werden und hängt maßgeblich von der Dauer und der Intensität des Mobbings ab. 

Gerne prüfen wir für Sie, ob eine fristlose Kündigung in Betracht kommt. 


Auch sind zivilrechtliche Konsequenzen in Form von Schadensersatz und strafrechtliche Konsequenzen in Betracht zu ziehen. Letztere sind etwa bei körperlicher Gewalt oder sexueller Nötigung in Betracht zu ziehen. Gerne stehen wir Ihnen hierbei beratend zur Seite. 


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